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Schunck, Dr. Eggersmann & Kollegen

Rechtsanwälte in Münster

Die Ursprünge unserer Sozietät reichen bis in die Nachkriegsjahre zurück. Die Gründungsmitglieder, Rechtsanwälte Dr. Böttger (als Rechtsanwalt seit 1950 tätig) und Wolf, schlossen sich im Jahre 1970 zusammen. Nach jahrelanger gemeinsamer Tätigkeit erfolgte 1995 der Zusammenschluss mit der 1987 gegründeten Sozietät der Rechtsanwälte Rainer Schunck und Michael Philipps.

 

Nachdem die Rechtsanwälte und Notare Dr. Böttger und Wolf aus Altersgründen aus der Sozietät ausgeschieden waren, erfolgte sukzessive eine Erweiterung des Teams durch die Rechtsanwälte Philipp Hagemann (seit 2005), Jochen Esser (seit 2010) und Markus Hengelbrock (seit 2012).

 

Im Jahre 2014 gab es sodann einen weiteren Sozietätszusammenschluss mit den Rechtsanwälten Dr. Horst Eggersmann und Michael Wiefhoff.
Derzeit besteht die Sozietät somit aus folgenden Rechtsanwälten

  • Rechtsanwalt und Notar Rainer Schunck,
  • Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. Horst Eggersmann,
  • Rechtsanwalt Michael Philipps,
  • Rechtsanwalt Michael Wiefhoff,
  • Rechtsanwalt Markus Hengelbrock
  • Rechtsanwalt Philipp Hagemann,
  • Rechtsanwalt Jochen Esser

Während die Gründungsmitglieder, Rechtsanwälte Dr. Böttger und Wolf, noch keine Fachanwälte waren, sind die derzeitigen Rechtsanwälte mit Ausnahme von Herrn Rechtsanwalt Dr. Horst Eggersmann alle Fachanwälte.

Die Voraussetzungen, unter denen Rechtsanwälte sich Fachanwälte nennen dürfen, sind in der Fachanwaltsordnung geregelt. Danach sind Fachanwälte Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die Antrag stellenden Rechtsanwälte die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Die Rechtsanwälte müssen nachweisen, dass sie auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf der Rechtsanwälte vermittelt wird. Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, müssen Rechtsanwälte in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem müssen eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden. Fachanwälte müssen zudem mindestens drei Jahre lang als Rechtsanwalt zugelassen und tätig gewesen sein.

Rechtsanwälte können jeweils maximal in drei Rechtsgebieten Fachanwälte sein erwerben. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jeweils jährlich belegen, dass er sich im vorgeschriebenen Umfang (derzeit sind die Fachanwälte verpflichtet, sich in jedem Fachanwaltsgebiet 15 Stunden fortzubilden) fachlich fortgebildet hat.

Folgende Rechtsanwälte sind in unserer Sozietät Fachanwälte:

  • Rechtsanwälte Schunck und Wiefhoff: Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
  • Rechtsanwälte Schunck und Hengelbrock: Fachanwälte für Familienrecht
  • Rechtsanwalt Philipps: Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
  • Rechtsanwälte Hengelbrock und Hagemann: Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Rechtsanwalt Hengelbrock: Fachanwalt für Steuerrecht
  • Rechtsanwalt Hagemann: Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Rechtsanwalt Esser: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Aufgrund der strengen Regelungen im Zusammenhang mit der Bezeichnung „Fachanwälte“ und deren Fortbildungspflichten können Sie als Mandant sicher sein, dass wir als Fachanwälte immer in besonderem Maße auf unserem jeweiligen Rechtsgebiet bewandert und auf dem neusten Stand der aktuellen Rechtsprechung sind.

Aber auch in den Rechtsgebieten, in denen wir keine Fachanwälte aufweisen, können Sie sicher sein, dass wir uns mit vollem Engagement rasch, zuverlässig und kompetent Ihrem Problem annehmen.

Zu unserem Mandantenstamm zählen Unternehmen, Behörden und Privatpersonen in Münster und überregional.